Wir feuen uns auf Sie in Kaufbeuren.
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Mo. - Fr.: 8-18 Uhr Sa.: geschlossen

Standardrollstuhl

Werter Patient!

Sie sind in einer Ausnahmesituation. Sie haben ein Hilfsmittel erhalten. Möglicherweise handelt es sich um eine Notfallversorgung. Als Experte für orthopädische Hilfsmittel sind wir gerne für Sie da. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Produkt:

 

Standardrollstuhl z.B. S-Eco 300

Allgemeine Hinweise

Rollstühle, Rollatoren, Toilettenstühle, Badewannenlifter o.ä. werden in der Regel leihweise von uns zur Verfügung gestellt. Die Leihgebühren werden nach Bedarf meist von Ihrer Krankenkasse finanziert.

Gesetzlich Versicherte (z.B. AOK, Barmer, Techniker, DAK usw.) :

Ihr behandelnder Arzt stellt dazu ein Hilfsmittelrezept aus. Nach Erhalt des Rezeptes regeln wir die Kostenerstattung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
In der Regel zahlen Sie selbst lediglich eine geringe gesetzlich geregelte Zuzahlung zwischen 5 Euro und 10 Euro. Gegebenenfalls senden wir Ihnen eine Zuzahlungsrechnung.

Privat Versicherte:

Sie erhalten von uns direkt nach der Versorgung alle nötigen Unterlagen wie Kostenvoranschlag Rechnung und Hilfsmittelverordnung im Original und als Service eine Kopie dieser Unterlagen. Sie bezahlen die Rechnung und reichen alle Unterlagen direkt bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach denen von Ihnen individuell vereinbarten Tarifen mit Ihrer privaten Krankenkasse. Selbstverständlich stellen wir bei Bedarf und bei planbaren Versorgungen vorab kostenfrei den Kostenvoranschlag zur Verfügung!